Hier erfährst Du noch mehr Wissenswertes
über unseren Gesangverein "Thalia"
Mit Christian Metz, unserem sehr sympathischen jungen Chorleiter, haben wir seit bereits über zehn Jahren einen ganz besonderen Menschen in unserer Mitte. Musikalisch ist er bestens ausgebildet, hoch qualifiziert und äußerst begabt. Daneben besitzt er das besondere Talent, durch gezielte Motivation die natürliche Begabung des Menschen zum Singen zu fördern und dem Sänger die Angst vor dem Singen zu nehmen.
Christian Metz ist nicht nur ein hervorragender Chorleiter, unter dessen Führung der Chor der "Thalia" gesanglich aufgeblüht ist. Sondern vor allem ist Christian ein wunderbarer einfühlsamer Mensch, ein guter Freund und Kamerad. Wir könnten uns für unserern Chor keinen besseren Chorleiter und Gesangslehrer wünschen.
Christian Metz stammt aus der Nähe von Aschaffenburg. Schon im Grundschulalter begann sein musikalischer Werdegang, u.a. erhielt er Klavierunterricht. Später kam das Erlernen weiterer Instumente hinzu. So war er bereits als Jugendlicher ehrenamtlich als Organist in mehreren Pfarreien tätig. Im Musikverein spielte er Tuba.
Nach dem Abitur und der anschließenden Bundeswehrzeit studierte Christian Metz das Fach Lehramt Musik an Gymnasien, das er mit dem 1. Staatsexamen abschloss. Parallel dazu absolvierte er auch erfolgreich eine kirchenmusikalische Ausbildung als Organist und Chorleiter.
Nach dem 2. Staatsexamen trat Christian Metz 2009 eine Stelle am Luisenburg-Gymnasium Wunsiedel an, wo er bis heute als Musiklehrer tätig ist.
Neben seiner beruflichen Tätigkeit übernahm er 2010 die Chorleitung des Gesangvereins "Thalia" in Selb.
2017 wurde Christian Metz zusätzlich zum Bundeschorleiter des Sechsämter Sängerbundes gewählt.
2019 ernannte ihn der Gesangverein "Thalia" aufgrund seiner großen Verdienste um den Chor zu dessen Ehrenchorleiter.
1. Vorsitzender
Michael Jakob
Buchwalder Weg 10
95100 Selb
Telefon-Nr. 0172-8182846
Jacko.68gmx.de
2. Vorsitzender
Reiner Thiem
Johann-Peter-Hebel-Weg 5
95100 Selb
Tel.: 09287 - 70745
Kassier
Hermann Döbl
Theodor-Storm-Weg 7
95100 Selb
Telefon-Nr. 09287 - 4559
Schriftführer
Richard Groh
Weißenbacher Str. 50
95100 Selb
Telefon-Nr. 09287-4873
Unser Beirat setzt sich aus sechs aktiven Mitgliedern (plus zwei Ersatzleute) und zwei passiven Mitgliedern zusammen.
Beirat aus aktiven Mitgliedern:
Fröber Gerhard (zusätzlich noch Notenwart)
Komma Gerd
Vogel Hasso
Heinz Denndörfer
Uwe Schacht
Manfred Pöhlmann
Ersatzleute (aus aktiven Mitgliedern):
Uwe Fröber
Adolf Thoma
Beirat aus passiven Mitgliedern:
Groh Carolina
Popp Ilse
19. Oktober 1893 |
Gründung der "Thalia" als Theaterverein. Hierzu hatten sich 14 Selber Bürger im "Jäger'schen" Anwesen an der Wittelsbacher Straße eingefunden. Das Vereinsleben war sehr vielseitig. Neben Theaterabenden wurden Bälle und Familienabende abgehalten. Sehr bald führte man auch Gesangproben ein. Diese wurden von folgenden Chormeistern geleitet: Lehrer Schläger, Lehrer Bischoff, Lehrer Jena, Hans Preyer und Kantor Stang. |
1924 |
Beitritt des Vereins zur Kornberggruppe des Deutschen Sängerbundes, dem man bis zum Zweiten Weltkrieg angehörte. |
26. Oktober 1926 |
Übernahme der Dirigentschaft des Chores durch Oberlehrer Fritz Haase. Unter seiner Leitung vollzog sich ein steter Aufstieg des Chores. Die Zahl der Aktiven wuchs bis zum Jahre 1930 auf 57 Sänger. |
24./25. Juni 1933 |
Fahnenweihe der neu angeschafften Vereinsfahne. Als Taufpatin konnte zur Freude aller "Thalianer" Fräulein Thea Rauch, das anmutige Töchterlein des praktischen Arztes Dr. med. Rauch gewonnen werden. Patenvereine waren der Gesangverein der BASF Ludwigshafen und der Gesangverein Liederkranz Selb. Die Fahnenweihe hat Herr Dekan Bohrer vorgenommen. |
1937 |
Chorleiter Fritz Haase wurde für seine Verdienste um den Verein zum Ehrenchorleiter ernannt. Aus gesundheitlichen Gründen hatter er leider die Chorleitung abgeben müssen. Kantor Alfred Grüner übernahm das schwere Amt des Nachfolgers. Im selben Jahr nahm eine Abordnung der "Thalia" am Deutschen Sängerfest in Breslau teil. |
1938 - 1950 |
Aufgrund der nun folgenden schrecklichen Zeit der Nazi-Herrschaft mit all ihren Kriegen und dem daraus resultierenden Leid und den vielen Einschränkungen des öffentlichen Lebens, kam das Vereinsleben völlig zum Erliegen. Viele Sänger der "Thalia" mussten im Kriegseinsatz ihr Leben lassen. Auch nach 1945 war wegen der Alliierten-Gesetze zunächst noch kein Vereinsleben möglich. |
Ende 1950 |
Die amerikanische Militärregierung erließ Lockerungen der Bestimmungen für Vereine, sodass eine Wiederaufnahme der Vereinstätigkeit erfolgen konnte. |
9. Januar 1951 |
Konstituierende Versammlung zur Wiederaufnahme der Vereinstätigkeit. Es hatten sich 16 Sänger eingefunden. Zum 1. Vorsitzenen wählte man einstimmig Hans Pöhlmann. Im Herbst diesen Jahres waren es bereits 34 Sänger, bis zum Jahresende erhöhte sich deren Zahl auf 43. Unter Hans Pöhlmann entwickelte sich eine intensive Vereinstätigkeit. Sein Verdienst war es, dass die "Thalia" binnen kürzester Zeit wieder erstarkt war. Mit Chorleiter Adolf Reul stand ihm ein Mann zur Seite, der mit Liebe und Hingabe seine Aufgabe erfüllte und so die Sänger zusammenführte. |
Januar 1953 |
Ernennung von Hans Pöhlmann zum Ehrenvorsitzenden. Nachfolgend trat Franz Moser das Amt des 1. Vorsitzenden an. Ehrenchorleiter Fritz Haase übernahm wieder die Chorleitung. Der Verein erlebte nun viele Höhepunkte. Besonders zu erwähnen ist das Beethoven-Konzert anlässlich des 60-jährigen Gründungs-Jubiläums, bei dem 60 Sänger damals auf der Bühne standen. |
1959 |
Der hochverdiente Ehrenchorleiter Fritz Haase musste die gesangliche Leitung in jüngere Hände abgeben. Die Chorleitung übernahm nun Schulleiter Julius Höhn. Unter ihm wurden die Sänger auch mit zeitgenössischem Liedgut vertraut gemacht. |
1963 |
Konzert zum 70-jährigen Vereinsjubiläum im Lutherheim |
1968 |
Konzert zum 75-jährigen Vereinsjubiläum im Katholischen Jugendheim. In beiden Konzerten (1963 und 1968) konnte der Chor der "Thalia" Höhn's Vielseitigkeit unter Beweis stellen. |
1969 |
Franz Moser, der die Geschicke des Vereins 16 Jahre lang geleitet hatte, legte sein Amt als 1. Vorsitzender nieder. Ihm folgte Hans Beck an die Vereinsspitze. |
1970 |
Das Amt des 1. Vorsitzenden übernahm nun Horst Felke. Julius Höhn scheidet als Chorleiter aus, herzlich verabschiedet vom neuen 1. Vorsitzenden. In die Nachfolge des Chorleiters trat Oberlehrer Karl Flügel. Unter der Vereinsführung von Horst Felke erlebte die "Thalia" einen recht beachtlichen Aufschwung. Seiner intensiven Vereinsarbeit - sein Hauptaugenmerk galt dem Zusammenhalt und der Geselligkeit - war es zu verdanken, dass es im Jahre 1973 186 "Thalianer" gab, während vier Jahre vorher lediglich 130 Mitglieder eingetragen waren. |
1973 |
Beitritt der "Thalia" zum Sechsämter Sängerbund. Oberlehrer Karl Flügel, der Höhn in der Chorleitung gefolgt war, musste plötzlich sein Amt als Chorleiter aus gesundheitlichen Gründen niederlegen. Für den Verein entstanden so unvorhersehbare große Probleme, denn der Rücktritt von Chorleiter Flügel erfolgte nur wenige Wochen vor dem angesetzten Konzert anlässlich des 80. Geburtstages der "Thalianer". Doch der Vorstandschaft gelang es, diese ernste Situation glänzend zu meistern, vor allem dank dem großartigen Engagement von Gerhard Groh, der bis dahin als stellvertretender Chorleiter fungierte. |
1974 - 1976 |
Bedingt durch den beruflichen Wegzug von Horst Felke aus Selb hat Ludwig Ernstberger den 1. Vorsitz übernommen. |
1977 - 1978 |
Bruno Peters fungierte als 1. Vorsitzender der "Thalia". In diesem Zeitraum war es zweimal notwendig geworden, das Sänger-Lokal zu wechseln, wodurch einige Unruhen enstanden. Ernstberger und Peters war es zu verdanken, dass aber alles ohne Schaden überstanden werden konnte. |
1979 |
Bei der Jahreshauptversammlung wurde der ehemalige Chorleiter Julius Höhn, aufgrund seiner Verdienste um die "Thalia", zum Ehrenchorleiter ernannt. Zum gleichen Zeitpunkt wurde der wieder nach Selb zurückgekehrte Horst Felke erneut zum 1. Vorsitzenden gewählt. Werner Bocek wurde sein Stellvertreter. Wo Felke 1974 aufgehört hatte, knüpfte er nun wieder an. Die "Thalia" legte kräftig an Mitgliedern zu. In seinem Einsatz war Felke unermüdlich. |
1983 |
Die Freude war groß, als der 1. Vorsitzende Horst Felke Anfang des Jahres das 200. Mitglied im Verein Willkommen heißen konnte. Am 4. und 5. Juni diesen Jahres richtete die "Thalia" zu ihrem 90. Geburtstag das 21. Sängerfest des Sechsämter Sängerbundes aus. An dieser Großveranstaltung nahmen etwa 900 Sängerinnen und Sänger aus 29 Vereinen teil. Eigens hierfür wurde auf dem (ehemaligen) Schützenfestplatz an der Hohenberger Straße ein großes Bierzelt aufgestellt. Bannerübergabe und Festkommers am Samstag, sowie ein von fünf Musikkapellen begleiteter eindrucksvoller Festzug durch Selb und das klangvolle Singen der Chöre am Sonntag trugen dazu bei, dass dieses große Ereignis mit Recht als glanzvoller Höhepunkt in der Vereinsgerschichte der "Thalia" bezeichnet werden kann. |
1984 -1993 |
Die Tatsache, dass Horst Felke auch 1993 noch die "Thalia" führte und Gerhard Groh nach wie vor "den Ton angab", bewies die Kontinuität und den Zusammenhalt im Verein. Damals hatte der Verein 218 Mitglieder, davon waren 35 aktive Sänger. Der 100. Geburtstag der "Thalia" war deshalb Anlass, den 1. Vorsitzenden Horst Felke für die außerordentlichen Verdienste, die er sich in den 20 Jahren seiner Tätigkeit erworben hatte, zum Ehrenvorsitzenden zu ernennen. |
1994 |
Aus gesundheitlichen Gründen trat Horst Felke von seinem Amt als 1. Vorsitzender zurück. Von nun an lenkte der langjährige 2. Vorsitzende Werner Bocek die Geschicke des Vereins. Reiner Thiem wurde Vorstandsvize. |
2004 |
In seiner Funktion als 2. Vorsitzender ernannte Reiner Thiem beim "Thalia"-Familienabend den 1. Vorsitzenden Werner Bocek, zu dessen eigenener Überraschung, zum Ehrenvorsitzenden. |
2008 |
Konzert zum 115-jährigen Vereinsjubiläum im Rosenthal-Theater. Zu dieser Veranstaltung wurde Ehrenchorleiter Gerhard Groh für 50 Jahre Mitgliedschaft und jahrzehntelange mühevolle Chorarbeit ganz besonders geehrt. Für 30 Jahre Chorleitertätigkeit im Sechsämter Sängerbund erhielt er bereits 2003 die Ehrentafel. |
2010 |
Aus gesundheitlichen Gründen übergab Gerhard Groh den Dirigentenstab in jüngere Hände. Damals noch Studienrat, übernahm nun Christian Metz die Chorleitung und führt den Chor bis heute. War von Ehrenchorleiter Gerhard Groh der Grundstein für gesangliche Qualität bereitet worden, erlebte die Thalia unter Christian Metz jetzt nochmal einen beachtlichen Aufschwung, der bis heute anhält. Die Sänger mit neuem Liedgut und moderner Lernmethodik immer wieder zu begeistern, stellen sein gutes Gespür und sein Können unter Beweis. Zur Jahreshauptversammlung beendete Ehrenvorsitzender Werner Bocek seine Tätigkeit als 1. Vorsitzender des Vereins. Nun wurde Reiner Thiem zum 1. Vorsitzenden und Hermann Döbl als sein Stellvertreter gewählt. |
2011 |
Ehrenvorsitzender Werner Bocek erhielt die Ehrenplakette des Sechsämter Sängerbundes für 50-jährige Mitgliedschaft. |
2014 |
Bei den in der Jahreshauptversammlung stattfindenden Neuwahlen löst Jürgen Rausch den bisherigen 2. Vorsitzenden Hermann Döbl ab, der in Personalunion auch Kassier des Vereins war. |
2016 |
Michael Jakob wurde in der Jahreshauptversammlung 2016 zum 2. Vorsitzenden neu gewählt und löste damit Jürgen Rausch ab, der aus gesundheitlichen Gründen zurücktreten mußte. |
2018 |
Konzert zum 125-jährigem Vereinsjubiläum im Katholischen Jugendheim. Gäste waren die Big Bang Brass Band aus Selb unter der Leitung von Matthias Elser, sowie unsere "weltbekannten" Drei Tenöre. |
S a t z u n g des Gesangvereins >Thalia< Selb
Gegründet 1893
§ 1 Der Gesangverein >Thalia< mit Sitz in Selb verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung aller kultureller Bestrebungen. Vorrangig ist insbesondere die Pflege des Liedgutes und des Chorgesanges in allen seinen Formen.
Mittel zur Erreichung dieses Zwecks:
a) Abhaltung von - in der Regel - einer Singstunde in der Woche
b) Wanderungen und Fahrten
c) Unterhaltungsabende
d) Konzerte
e) sonstige öffentliche, gesangliche Auftritte
§ 2 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zweck der Körperschaft fremd sind, durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Selb, die es unmittelbar und aus schließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
§ 6 Mitgliedschaft:
Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern sowie aus Ehrenmit gliedern. Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt. Zum Eintritt bedarf es einer besonderen Aufnahme. Vorheriger Besuch von drei Singstunden ist gestattet.
§ 7 Einnahmen:
Sie bestehen
a) aus den Beiträgen der Mitglieder
b) aus dem Erlös von Veranstaltungen
c) aus freiwilligen Spenden.
§ 8 Ausgaben:
Sie bestehen
a) aus Verwaltungsausgaben
b) aus Aufwendungen im Sinne § 1
c) aus besonderen Aufwendungen.
§ 9 Vereinsführung:
Die Vereinsgeschäfte werden geführt:
a) durch die Vorstandschaft
b) durch den Beirat
c) durch Versammlungen und Hauptversammlungen.
§ 10 Aufnahmen:
Jede Person von gutem Ruf kann Mitglied des Vereins werden; jedoch ist zum Eintritt das vollendete 16. Lebensjahr notwendig. Die Aufnahme erfolgt durch Abstimmung der aktiven Mitglieder. Sie kann auf Antrag auch geheim stattfinden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Vorstandschaft.
§ 11 Austritt:
a) Dem Mitglied ist der Austritt aus dem Verein jederzeit gestattet.
b) Bereits gezahlte Beiträge können nicht rückerstattet werden.
c) Nach auswärts gezogene Mitglieder können auf Wunsch im Verein weitergeführt werden.
§ 12 Ausschluß:
Der Ausschluß muß erfolgen
a) bei einem den Verein schädigenden Verhalten sowie bei groben Vergehen gegen die Vereinssatzung und Beschlüsse
b) bei Rückstand des Vereinsbeitrages bis zu einem Jahr.
Den Ausschluß vollzieht die Vorstandschaft. Der Betroffene kann innerhalb von drei Wochen gegen diesen Ausschluß bei der Versammlung Berufung einlegen.
§ 13 Pflichten der Mitglieder:
a) Förderung der in der Satzung niedergelegten Grundsätze des Vereins, bei aktiven Mitgliedern insbesondere Teilnahme an den Singstunden und allen Vereinsveranstaltungen. Sänger, die im Verlauf eines Vereinsjahres ohne triftigen Grund auffallend oft gegen die unter a) genannten Pflichten verstoßen haben, können von der Vorstandschaft in den passiven Stand überschrieben werden. Die Bekanntgabe hierüber erfolgt zur Jahreshauptversammlung.
b) Zahlung der Vereinsbeiträge.
c) Beachtung der Vereinssatzung sowie der Versammlungsbeschlüsse.
§ 14 Rechte der Mitglieder:
a) Anteil an allen durch die Satzung gewährleisteten Einrichtungen des Vereins.
b) Die unter a) genannten Rechte sind nicht übertragbar.
c) Bei besonderen Anlässen können Mitglieder und Gönner des Vereins auf Wunsch durch Gesang geehrt werden. Bei Entrichtung von 150 EUR kann bei Nichtmitgliedern gesungen werden.
Als besondere Anlässe gelten:
1. Runde Geburtstage
2. Grüne, Silberne und Goldene Hochzeit
3. Trauerfeiern
4. Berufsjubiläum
5. Hochzeit eines Verwandten 1. Grades
6. Trauerfeier für einen Verwandten 1. Grades
§ 15 Beiträge:
a) die Höhe der Beiträge richtet sich nach den Bedürfnissen des Vereins und wird durch die Jahreshauptversammlung festgelegt.
b) Bereits gezahlte Beiträge können weder bei freiwilligem Austritt noch bei Ausschluß zurückerstattet werden.
§ 16 Vereinsführung und Chorleiter:
Die Angelegenheiten des Vereins werden durch die Vorstandschaft geleitet, der ein Beirat beigegeben ist. Die Vorstandschaft besteht aus:
a) dem 1. Vorsitzenden
b) dem 2. Vorsitzenden
c) dem Kassier
d) dem Schriftführer.
Die Vorstandschaft wird in der Jahreshauptversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Gewählt kann nur werden, wer aktives Mitglied des Vereins ist.
zu a)
Der 1. Vorsitzende hat die Leitung des Vereins im allgemeinen zu besorgen; insbesondere obliegt ihm die Vertretung nach außen, die genaue Befolgung der Satzung und die Überwachung des Vollzugs der gefassten Beschlüsse.
zu b)
Der 2. Vorsitzende hat bei Abwesenheit des 1. Vorsitzenden dessen Rechte und Pflichten in vollem Umfang wahrzunehmen. Daneben hat er für das gesellschaftliche Leben innerhalb des Vereins Sorge zu tragen.
zu c)
Der Kassier verwaltet die Finanzen des Vereins. Er hat über Geldeingänge (Beiträge, Spenden) sowie über Ausgaben genauestens buchzuführen und dieselben zu belegen. Anweisung für Ausgaben erteilt die Vorstandschaft oder die Versammlung. Er hat zur Jahreshauptversammlung den Kassenbericht vorzulegen. Vor dessen Erstellung ist die Kassenführung von zwei Kassenprüfern zu begutachten, die aus den Reihen der aktiven Mitglieder bestellt worden sind. Ihm ist ein Archivar beigegeben.
zu d)
Der Schriftführer hat in den Versammlungen und Sitzungen das Protokoll zu führen, er erledigt die anfallenden schriftlichen Arbeiten und versieht im Benehmen mit dem 1. und 2. Vorsitzenden den Pressedienst.
Der Chorleiter braucht nicht Mitglied des Vereins zu sein, jedoch ist er nach seiner Wahl als Mitglied zu zählen. Er ist berechtigt, an allen Sitzungen der Vorstandschaft und des Beirats teilzunehmen.
Dem Chorleiter obliegt die Ausbildung der Sänger.
§ 17 Beirat:
Der Vorstandschaft ist ein Beirat beigegeben. Die Zahl der Beiratsmitglieder setzt die Jahreshauptversammlung auf Vorschlag der Vorstandschaft fest. Die Beiratsmitglieder werden wie die Vorstandschaft für die Dauer von 2 Jahren durch die Jahreshauptversammlung mittels Stimmzettel gewählt. Die aktiven Beiratsmitglieder werden durch die aktiven Sänger, die passiven Beirats mitglieder durch aktive Sänger und passive Mitglieder gewählt.
Der Beirat hat folgende Aufgaben:
a) Unterstützung der Vorstandschaft bei allen anfallenden Aufgaben
b) Vorsorge für die Erhaltung des Inventars.
§ 18 Versammlungen und Jahreshauptversammlung
Zur Erledigung aller Vereinsangelegenheiten finden regelmäßig Versammlungen statt, in welchen über die geschäftlichen und finanziellen Fragen beraten und beschlossen wird. Die Einberufung von Versammlungen erfolgt mindestens eine, die der Jahreshauptversammlung mindestens zwei Singstunden vorher durch Bekanntgabe. Die passiven Mitglieder sind in geeigneter Weise zu verständigen.
Die Jahreshauptversammlung beschäftigt sich hauptsächlich mit:
a) Geschäftsberichten und Kassenbericht,
b) Neuwahlen,
c) Änderung der Satzung
d) Festsetzung der Beiträge
e) Ernennung von Ehrenmitgliedern:
1. bei 25jähriger Sängertätigkeit (Vorstandsjahre zählen doppelt)
2. bei 30jähriger Vereinszugehörigkeit als passives Mitglied
3. bei Vollendung des 80. Lebensjahres und gleichzeitiger Vereinszugehörigkeit von 10 Jahren
4. bei ganz besonderen Verdiensten für den Verein.
f) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und über sonstige wichtige Vereinsangelegenheiten.
Außerordentliche Hauptversammlungen müssen stattfinden, wenn es ein Drittel der Mitglieder bzw. ein Drittel der Sänger unter Angabe der Gründe beantragt.
§ 19 Geschäftsordnung:
a) Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung oder Sitzung ist beschlußfähig.
b) Die Leitung liegt in den Händen des 1. Vorsitzenden. Ist dieser verhindert, vertritt ihn der 2. Vorsitzende.
c) Jede Sitzung oder Versammlung muß eine Tagesordnung haben. Sie ist jeweils zu Beginn zu genehmigen.
d) Die Beschlüsse sind gültig bei einfacher Mehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Auf Antrag ist schriftliche (geheime) Abstimmung vorzunehmen.
e) Änderungen der Satzung können nur in der Jahreshauptversammlung beschlossen werden; hierzu ist die Zustimmung von drei Viertel der anwesenden Mitglieder erforderlich.
f) Über jede Versammlung oder Beiratsitzung ist ein Protokoll zu führen. Die gefaßten Beschlüsse müssen klar und deutlich wiedergegeben werden. Das Protokoll muß nach evtl. erfolgter Richtigstellung durch Unterschrift von den anwesenden Mitgliedern beglaubigt werden.
§ 20 Auflösung:
Die >Thalia< besteht als Gesangverein solange, wie ihr wenigstes noch acht aktive Mitglieder angehören. Wird diese Zahl unterschritten, ohne daß sie binnen 12 Wochen wieder erreicht werden kann, so hat die Vorstandschaft auf Antrag der Mitglieder eine Versammlung einzuberufen, die über die Auflösung des Vereins zu beschließen hat. Sie gilt jedoch nur dann als beschlossen, wenn sich neun Zehntel der anwesenden Mitglieder dafür aussprechen.
§ 21 Schlußbestimmungen:
Die Vereinssatzung ist am 08. Februar 2020 aufgestellt und tritt mit diesem Tag in Kraft. Die bisher gültigen Statuten treten zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.
Die Vorstandschaft
Reiner Thiem Michael Jakob
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender
Hermann Döbl Richard Groh
Kassier Schriftführer
Der Beirat:
Gerd Komma, Heinz Denndörfer, Gerd Fröber, Dietmar Neudert, Hasso Vogel, Uwe Fröber, Winfried Bethke, Manfred Pöhlmann, Carolina Groh, Ilse Popp